Warum bekomme ich einen Feuerstättenbescheid ? Durch die Herstellung der Dienstleistungsfreiheit wird für den Eigentümer die Möglichkeit geschaffen, die Durchführung der Kehr,- Mess- oder Überprüfungsarbeiten einem zugelassenem Schornsteinfeger seiner Wahl zu übertragen. Damit für den Eigentümer klar ersichtlich ist, wann er welche Tätigkeiten beauftragen muss, wurde der Feuerstättenbescheid vom Gesetzgeber geschaffen (Schornsteinfeger-Handwerks-Gesetz). An Hand des Feuerstättenbescheides erkennt der Eigentümer, welche der Regelungen aus den gesetzlichen Verordnungen für die Arbeiten an seiner Feuerungsanlagen zutreffen. Nach jeder Feuerstättenschau und teilweise auch nach Veränderungen an Feuerungsanlagen muss ein neuer Feuerstättenbescheid ausgestellt werden. Ebenfalls ist ein neuer Bescheid zu erstellen, wenn sich Nutzerverhalten bzw. die Nutzungshäufigkeit von Feuerstätten ändert. Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger ist verpflichtet, bei diesen Anlässen den Feuerstättenbescheid auszustellen. Für die Ausstellung des Feuerstättenbescheides gelten strenge Anforderungen des Verwaltungsrechts. Sie haben die Möglichkeit, dem Feuerstättenbescheid zu widersprechen. Bewahren Sie bitte den Feuerstättenbescheid sorgfältig auf, denn Sie benötigen ihn, um einen Schornsteinfegerbetrieb Ihrer Wahl mit der Durchführung der Arbeiten zu beauftragen. Die Kosten für den Feuerstättenbescheid sind in der Bundes-KÜO festgelegt, dazu kommen die Kosten der Feuerstättenschau und für Überprüfungen laut GEG. Sofern Sie uns mit der Durchführung der Arbeit beauftragt haben und Sie mit unserer Arbeit zufrieden sind, werden wir diese natürlich auch weiterhin termingerecht vornehmen und Sie brauchen sich um nichts kümmern! Falls Sie uns noch beauftragen möchten, finden Sie hier die Vorlage zum Ausdrucken !zurück