Warum bekomme ich einen Feuerstättenbescheid ?
 
Durch die Herstellung der Dienstleistungsfreiheit wird für den Eigentümer die Möglichkeit geschaffen, die Durchführung der Kehr,- Mess- oder  Überprüfungsarbeiten einem zugelassenem Schornsteinfeger  seiner Wahl zu übertragen. Damit für den Eigentümer klar ersichtlich ist, wann er  welche Tätigkeiten beauftragen muss, wurde der Feuerstättenbescheid vom  Gesetzgeber geschaffen (Schornsteinfeger-Handwerks-Gesetz). An Hand des Feuerstättenbescheides erkennt der Eigentümer, welche der  Regelungen aus den gesetzlichen Verordnungen für die Arbeiten an seiner  Feuerungsanlagen zutreffen.
 
Nach jeder Feuerstättenschau und teilweise auch nach Veränderungen an Feuerungsanlagen muss ein  neuer Feuerstättenbescheid ausgestellt werden. Ebenfalls ist ein neuer  Bescheid zu erstellen, wenn sich Nutzerverhalten bzw. die  Nutzungshäufigkeit von Feuerstätten ändert. Der bevollmächtigte  Bezirksschornsteinfeger ist verpflichtet, bei diesen Anlässen den  Feuerstättenbescheid auszustellen.
 
Für die Ausstellung des Feuerstättenbescheides gelten strenge Anforderungen des Verwaltungsrechts. Sie haben die Möglichkeit, dem Feuerstättenbescheid zu widersprechen.  Bewahren Sie bitte den Feuerstättenbescheid sorgfältig auf, denn Sie  benötigen ihn, um einen Schornsteinfegerbetrieb Ihrer Wahl mit der  Durchführung der Arbeiten zu beauftragen. Die Kosten für den  Feuerstättenbescheid sind in der Bundes-KÜO festgelegt, dazu kommen die Kosten der Feuerstättenschau und für Überprüfungen laut GEG.
 
Sofern Sie uns mit der Durchführung der Arbeit beauftragt haben und Sie mit unserer Arbeit zufrieden sind, werden wir diese natürlich auch weiterhin termingerecht vornehmen und Sie brauchen sich um nichts kümmern! Falls Sie uns noch beauftragen möchten, finden Sie hier  die Vorlage zum Ausdrucken !
 
 
 
 
 
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