Was wird bei einer Feuerstättenschau gemacht und wie oft wird diese durchgeführt ? Die Feuerstättenschau ist ein wesentlicher Beitrag zum vorbeugenden Brandschutz. Feuerungsanlagen unterliegen selbstverständlich auch einem gewissen Verschleiß, z.B. durch hohe thermische Belastungen oder Korrosion. Zur Feuerstättenschau werden, anders als die Bezeichnung vermuten läßt, alle Teile von bestehenden Feuerungsanlagen (Feuerstätten, Ofenrohr, Schornstein, Verbrennungsluftversorgung) in Augenschein genommen, um festzustellen, ob die Feuerungsanlage noch betriebs- und brandsicher ist. Mängel, die die Betriebs- und Brandsicherheit beeinträchtigen können, werden dem Eigentümer bzw. Betreiber mitgeteilt. Weiterhin werden die Daten aller Feuerstätten registriert, damit der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger die Einhaltung der Anforderungen entsprechend 1.BImSchV vom 22.03.2010 überprüfen kann. Falls Ihre Feuerstätten die Anforderungen an CO oder Staubemissionen nicht erfüllen, erhalten Sie rechtzeitig Bescheid und Vorschläge zur Umrüstung der Feuerstätte. Übersicht über wesentliche Prüfpunkte: - Brandschutzabstände zu Bauteilen aus brennbaren Baustoffen - Dichtheit der Ofenrohre und Abgasanlagen - technischer Zustand der Feuerstätte - zusätzliche Einrichtungen, wie nichtbrennbare Vorlagen vor Feuerungsöffnungen - Aufstellraum, Verbrennungsluftversorgung und Brennstoffversorgung - Sicherheitseinrichtungen für Schornsteinfegerarbeiten - Aktualisierung der Gebühren bzw. Preise und der erforderlichen Kehr- und Überprüfungsarbeiten - Kontrolle des Typenschildes ( Baujahr, CE-Zeichen, Staubwerte, CO-Werte, Wirkungsgrad, Leistung usw.) Über die Feuerstättenschau erhalten Sie eine Bescheinigung und gegebenenfalls eine Mängelmitteilung. An Hand der nun registrierten Daten erhalten Sie zusätzlich einen Feuerstättenbescheid, Entsprechend Schornsteinfegerhandwerksgesetz muß die Feuerstättenschau zweimal in 7 Jahren durchgeführt werden. Die Gebühren für die FSS werden entsprechend Bundes- Kehr- und Überprüfungsordnung erhoben. zurück