Wer legt die Preise bzw. Gebühren für Schornsteinfegerarbeiten fest ? Die Tätigkeiten des Bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers und die dazu erforderlichen Zeiteinheiten (Arbeitswerte), werden bundesweit einheitlich durch die Bundes- Kehr-und Überprüfungsordnung festgelegt. Der Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger ist verpflichtet, für hoheitliche Tätigkeiten laut Bundes-KÜO, diese Arbeitswerte anzurechnen. Für freie Schornsteinfegertätigkeiten, wie Kehr- oder Meßarbeiten, Sonderarbeiten o.ä. im Auftrag des Kunden, darf der Schornsteinfeger den Preis selbst ermitteln und anbieten. Wir benutzen dazu weiterhin das bewährte System der Arbeitswerte. zurück