Wer legt die Preise bzw. Gebühren für Schornsteinfegerarbeiten fest ?
 
Die Tätigkeiten des Bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers und die dazu  erforderlichen Zeiteinheiten  (Arbeitswerte), werden bundesweit  einheitlich durch die Bundes- Kehr-und Überprüfungsordnung festgelegt. Der Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger ist verpflichtet, für hoheitliche Tätigkeiten laut Bundes-KÜO, diese Arbeitswerte anzurechnen.
Für freie Schornsteinfegertätigkeiten, wie Kehr- oder Meßarbeiten,  Sonderarbeiten o.ä. im Auftrag des Kunden, darf der Schornsteinfeger den Preis selbst ermitteln und anbieten. Wir benutzen dazu weiterhin das bewährte System der Arbeitswerte.
 
 
 
 
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